Kampfmittelbergung und Unterwasserarbeiten

Massnahmen

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Zur Qualitätssicherung

Die Massnahmen zur Qualiätssicherung umfassen:

Regelmäßige nachweisliche Schulungen und Qualifizierungen unserer Mitarbeiter.
Ständige Gewährleistung der Sicherheitsanforderungen und Funktionsfähigkeit der technischen Ausrüstungen durch regelmäßige nachweisliche Wartungen und Inspektionen sowie
durch Funktionsprüfungen und Kalibrierungen direkt vor Ausführungsbeginn und nach Beendigung von Projekten / Räummaßnahmen.
Eingesetzte Sondier-, Mess- und Vermessungstechnik wird täglich vor Arbeitsbeginn und auch während der Durchführung von Leistungen wie Sondier-, Vermessungsarbeiten usw. auf Funktionsfähigkeit überprüft und gegebenenfalls neu kalibriert.
Die Ergebnisse dieser Überprüfungen werden dokumentiert.
Bei der Ausführung von Kampfmittelräummaßnahmen werden die georteten Verdachtspunkte nach der Bergung immer nachsondiert und
der zuständige Räumstellenleiter führt täglich stichprobenartige Qualitätssondierungen durch.
Alle Arbeiten werden ausführlich dokumentiert.

Weiterhin umfassen diese:

Strukturierung aller internen Abläufe.
Schaffung eines Qualitätsbewusstsein bei allen Mitarbeitern, vom Helfer bis hin zur Geschäftsleitung.
Lenkung von Dokumenten und Aufzeichnungen.
Management von Ressourcen (insbesondere materielle und personelle Ressourcen, Bewusstsein und Schulung).
Interne Audits

Das Streben nach ständiger Verbesserung der internen Abläufe und der Zufriedenheit unserer Kunden ist Firmenphilosophie. Neben ständigen Kontrollen der Fachaufsichten und den Audits des TÜV Rheinlands werden wir auch von Kunden mit sehr ausgeprägtem Qualitäts- und Arbeitsschutzmanagementsystem auditiert.




Zur SGU-Sicherung

Die Maßnahmen zur Sicherung des SGU-Schutzes (Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz) umfassen:
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet einen Sicherheitspass mit sich zu führen, auf Verlangen vorzuzeigen und selbständig aktuell zu halten.
In diesem Sicherheitspass sind alle arbeitsmedizinischen Untersuchungen, SGU-Belehrungen, Belehrungen zu Arbeitsverfahren und Nutzung von Betriebsmitteln sowie Schulungen und Lehrgänge eingetragen.
Vor jedem Maßnahmebeginn wird eine Gefährdungsbeurteilung erarbeitet und eventuelle Gefährdungen werden erkannt und gegebenenfalls beseitigt oder entsprechende Vorbeugungsmaßnahmen eingeleitet.
Sofern mehrere Unternehmen auf einer Räum- bzw. Tauchstelle tätig sind, wird zusätzlich noch ein SiGe-Plan erstellt und über die Projektlaufzeit fortgeschrieben.
Zu jeder Maßnahme werden Betriebsanweisungen erstellt, die Bestandteil der Unterweisungen für die Mitarbeiter eines Projektes werden.
Jeder Mitarbeiter wird vor Beginn einer Maßnahme nachweislich unterwiesen.
Jeder Mitarbeiter erhält seine persönliche Schutzausrüstung wie z. Bsp. Arbeitsschutzkleidung, Arbeitsschutzhandschuhe, Schutzhelm und je nach Art des Auftrages auch Schwimmweste, Schutzanzüge, Atemschutzgerät, Schutzbrille etc.
Jeder Räum- bzw. Tauchereinsatzleiter übernimmt nachweislich die unternehmerischen Pflichten hinsichtlich der technischen Arbeitssicherheit und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Unsere Mitarbeiter werden monatlich unterwiesen.
Das Unternehmen hat einen Aktionsplan zur Vorbeugung und Verringerung der Unfallzahlen eingeführt.
Unsere operativ tätigen Mitarbeiter und Führungskräfte sind im SGU-Schutz geschult.
Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig als Ersthelfer geschult.
Unsere Mitarbeiter unterziehen sich regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen.
Es werden nur technisch und elektrisch geprüfte Betriebsmittel eingesetzt.

Video zum Offshore-Training im Trainingszentrum der Deutschen Windguard

 

 

Videodokumentation einer Rettungsübung für Taucherarbeiten

 

 


   

 

 

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