Massnahmen
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zur Videodokumentation der Rettungsübung für Taucherarbeiten
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Zur Qualitätssicherung
Die Massnahmen zur Qualiätssicherung umfassen:
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Regelmäßige nachweisliche Schulungen und
Qualifizierungen unserer Mitarbeiter. |
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Ständige Gewährleistung der
Sicherheitsanforderungen und Funktionsfähigkeit der
technischen
Ausrüstungen durch regelmäßige nachweisliche Wartungen und Inspektionen
sowie |
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durch Funktionsprüfungen und
Kalibrierungen direkt vor Ausführungsbeginn und nach Beendigung von
Projekten /
Räummaßnahmen. |
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Eingesetzte Sondier-, Mess- und
Vermessungstechnik wird täglich vor Arbeitsbeginn und auch während der
Durchführung von Leistungen wie Sondier-, Vermessungsarbeiten usw. auf
Funktionsfähigkeit überprüft und gegebenenfalls neu kalibriert. |
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Die Ergebnisse dieser Überprüfungen werden
dokumentiert. |
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Bei der Ausführung von
Kampfmittelräummaßnahmen werden die georteten Verdachtspunkte nach der
Bergung immer nachsondiert und |
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der zuständige Räumstellenleiter führt
täglich stichprobenartige Qualitätssondierungen durch. |
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Alle Arbeiten werden ausführlich
dokumentiert. |
Weiterhin umfassen diese:
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Strukturierung aller internen Abläufe. |
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Schaffung eines Qualitätsbewusstsein bei
allen Mitarbeitern, vom Helfer bis hin zur Geschäftsleitung. |
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Lenkung von Dokumenten und Aufzeichnungen. |
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Management von Ressourcen (insbesondere
materielle und personelle Ressourcen, Bewusstsein und Schulung). |
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Interne Audits |
Das Streben nach ständiger Verbesserung der internen Abläufe und der
Zufriedenheit unserer Kunden ist Firmenphilosophie. Neben ständigen Kontrollen
der Fachaufsichten und den Audits des TÜV Rheinlands werden wir auch von Kunden
mit sehr ausgeprägtem
Qualitäts- und Arbeitsschutzmanagementsystem auditiert.

Zur SGU-Sicherung
Die Maßnahmen zur Sicherung des SGU-Schutzes (Sicherheits-, Gesundheits- und
Umweltschutz) umfassen:
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Jeder
Mitarbeiter ist verpflichtet einen Sicherheitspass mit sich zu
führen, auf Verlangen vorzuzeigen und selbständig aktuell zu halten. |
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In diesem Sicherheitspass sind alle arbeitsmedizinischen Untersuchungen,
SGU-Belehrungen, Belehrungen zu Arbeitsverfahren und Nutzung von
Betriebsmitteln sowie Schulungen und Lehrgänge eingetragen. |
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Vor jedem Maßnahmebeginn wird eine Gefährdungsbeurteilung erarbeitet und
eventuelle Gefährdungen werden erkannt und gegebenenfalls beseitigt oder
entsprechende Vorbeugungsmaßnahmen eingeleitet. |
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Sofern mehrere
Unternehmen auf einer Räum- bzw.
Tauchstelle tätig sind,
wird zusätzlich noch ein SiGe-Plan erstellt und über die Projektlaufzeit
fortgeschrieben. |
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Zu jeder Maßnahme werden Betriebsanweisungen erstellt, die Bestandteil
der Unterweisungen für die Mitarbeiter eines
Projektes werden. |
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Jeder Mitarbeiter wird vor Beginn einer Maßnahme nachweislich
unterwiesen. |
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Jeder Mitarbeiter erhält seine persönliche Schutzausrüstung wie z. Bsp.
Arbeitsschutzkleidung, Arbeitsschutzhandschuhe, Schutzhelm und je nach Art
des Auftrages auch Schwimmweste, Schutzanzüge, Atemschutzgerät, Schutzbrille
etc. |
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Jeder Räum- bzw. Tauchereinsatzleiter übernimmt nachweislich die
unternehmerischen Pflichten hinsichtlich der technischen Arbeitssicherheit
und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. |
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Unsere Mitarbeiter werden monatlich unterwiesen. |
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Das
Unternehmen hat einen Aktionsplan zur Vorbeugung und Verringerung
der Unfallzahlen eingeführt. |
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Unsere operativ tätigen Mitarbeiter und Führungskräfte sind im
SGU-Schutz geschult. |
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Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig als Ersthelfer geschult. |
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Unsere Mitarbeiter unterziehen sich regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen. |
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Es werden nur technisch und elektrisch geprüfte Betriebsmittel
eingesetzt. |
Video zum Offshore-Training im Trainingszentrum der
Deutschen Windguard
Videodokumentation einer Rettungsübung für Taucherarbeiten
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