Einzelpunkträumung

EINZELPUNKTRÄUMUNG

Eine Einzelpunkträumung (vollflächig, punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung gem. A-9.4.6 der BFR-KMR) wird nur bei einer Belastungsdichte von weniger als 0,01 Objekt je Quadratmeter empfohlen und durchgeführt. Die Belastungsdichte kann durch eine vorher durchgeführte Oberflächensondierung festgestellt werden.

Ein ferromagnetisches Objekt entspricht hierbei ein Einzelpunkt.

Folgende Räumziele können erreicht werden:

1. Die uneingeschränkte Nachnutzung der Fläche wird durch Räumung der Kampfmittel nach dem Stand der Technik und ohne Tiefenbegrenzung hergestellt.

2. Die eingeschränkte Nachnutzung der Fläche wird durch Räumung der Kampfmittel nach dem Stand der Technik mit Tiefenbegrenzung und/oder Vorgaben hinsichtlich der zu erreichenden Qualität (z.B. Begrenzung des Räumziels auf Störkörper oberhalb eines bestimmten Kalibers) hergestellt.

Bei der Einzelpunkträumung werden die bei der Oberflächensondierung ausgewerteten ferromagnetischen Objekte (Einzelpunkte) eingemessen, mit Fähnchen markiert und anschließend händisch oder maschinell (je nach Tiefe) freigelegt, identifiziert, geborgen, nachsondiert und wieder verschlossen. Die Fundergebnisse werden alle dokumentiert und fotografiert.

Lokalisierte Störkörper werden unter Beachtung der allgemeingültigen Verfahrensgrundsätze und der DIN 4124 freigelegt, identifiziert und geborgen. Bei Räumungen mit vertraglich vereinbarter Tiefenbegrenzung ist das Vorgehen bei der Detektion von Störkörpern unterhalb der vorgegebenen Räumtiefe mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Die Bestimmungen der DGUV Information 201-027 (bisher BGI 833) und DGUV Regel 113-003 (bisher BGR 114) Anhang 5 sind zu beachten.