Flächenräumung

FLÄCHENRÄUMUNG

Eine Flächenräumung (vollflächig, bodeneingreifende Kampfmittelräumung gem. A-9.4.6 der BFR KMR)  wird bei einer Belastungsdichte von mehr als 0,01 Objekt je Quadratmeter empfohlen und durchgeführt. Die Belastungsdichte kann durch eine vorher durchgeführte Oberflächensondierung festgestellt werden.

Die Flächenräumung entspricht einer vollflächigen, punktuell bodeneingreifenden Kampfmittelräumung und wird auch oft als konventionelle Flächenräumung bezeichnet.

Folgende Räumziele können erreicht werden:

1. Die uneingeschränkte Nachnutzung der Fläche wird durch Räumung der Kampfmittel nach dem Stand der Technik und ohne Tiefenbegrenzung hergestellt.

2. Die eingeschränkte Nachnutzung der Fläche wird durch Räumung der Kampfmittel nach dem Stand der Technik mit Tiefenbegrenzung und/oder Vorgaben hinsichtlich der zu erreichenden Qualität (z.B. Begrenzung des Räumziels auf Störkörper oberhalb eines bestimmten Kalibers) hergestellt.

Bei der Flächenräumung wird die Fläche vollflächig händisch sondiert und alle ferromagnetischen Anomalien beräumt werden.

Bei der Flächenräumung wird die Räumfläche systematisch und vollflächig mit aktiven und /oder passiven Sonden von der Geländeoberfläche aus untersucht. Lokalisierte Störkörper und identifizierte Kampfmittel werden in Zuge der Flächenräumung entfernt. Hierzu wird die Fläche in Parzellen von 25 x 25 m oder auch 50 x 50 m Einzelgröße vermessungstechnisch aufgeteilt und ausgepflockt. Anschließend wird jede Parzelle in Sondierbahnen markiert, sodass eine lückenlose Sondierung gewährleistet werden kann.

Die geborgenen Funde werden während der Flächenräumung je Parzelle dokumentiert und fotografiert.

Vor einer konventionellen Flächenräumung ist in der Regel die Belastung unbekannt, daher erfolgt die Angebotsunterbreitung in der Regel nach Belastungskategorien z.B.:

  • Belastung bis 0,3 Verdachtspunkte (VP) je m²
  • Belastung 0,31 bis 0,5 VP je m²
  • Belastung 0,51 bis 0,75 VP je m²
  • Belastung 0,76 bis 1 VP je m²
  • Belastung 1,01 bis 1,5 VP je m²

Zur Bestimmung der Belastung werden alle geborgenen Objekte je Parzelle gezählt und durch die Flächengröße der Parzelle geteilt, z.B. 1000 Objekte / 2500 m² = 0,4 VP je m².

Lokalisierte Störkörper werden unter Beachtung der allgemeingültigen Verfahrensgrundsätze und der DIN 4124 „Baugruben und Gräben; Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten“ freigelegt, identifiziert und geborgen. Bei Räumungen mit vertraglich vereinbarter Tiefenbegrenzung ist das Vorgehen bei der Detektion von Störkörpern unterhalb der vorgegebenen Räumtiefe mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Die Bestimmungen der DGUV Information 201-027 (bisher BGI 833) und DGUV Regel 113-003 (bisher BGR 114) Anhang 5 sind zu beachten.