Räumung Bombenblindgänger

RÄUMUNG BOMBENBLINDGÄNGER

Im Rahmen einer Bombenbergung (gem. A-9.4.5 der BFR-KMR) werden Bombenblindgänger oder -zerscheller in Abhängigkeit von den Standortbedingungen durch Oberflächen- oder Tiefensondierung festgestellt. Die Sondierung und Bergung der Abwurfmonition wird nach modernen Standards und unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen vorgenommen.

Nach Lokalisierung eines Verdachtskörpers wird dieser, gegebenenfalls unter Einsatz von Spezialtiefbautechnik (erschütterungsfreier Spundwandverbau, Einbringen von Schachtringen bzw. Aluminiumringen, Grundwasserabsenkung oder dergleichen), manuell unter hilfsweisem Einsatz von Baumaschinen unter Beachtung der DIN 4124 „Baugruben und Gräben; Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten“ freigelegt.

Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) ist zuständig für:

  • Entschärfung,
  • Bergung,
  • Befördern/Verbringen,
  • Sprengungen

der Bombenblindgänger.

Die Bestimmungen der DGUV Information 201-027 (bisher BGI 833) und DGUV Regel 113-003 (bisher BGR 114) Anhang 5 sind zu beachten.