Visuelle Kampfmittelräumung

VISUELLE KAMPFMITTELRÄUMUNG

Die visuelle Kampfmittelräumung (gem. A-9.4.4 der BFR-KMR) stellt die Sicherheit für eine eingeschränkte, konkret zu bestimmende Nutzung der Fläche her. Die visuell geräumte Fläche muss frei von sichtbaren Kampfmitteln sein.

Bei der visuellen Kampfmittelräumung wird die Räumfläche vollflächig begangen und optisch auf Kampfmittel überprüft, die auf der Geländeoberfläche liegen oder aus dieser herausragen. In der Regel erfolgt die visuelle Kampfmittelräumung ohne den Einsatz aktiver und / oder passiver Sonden.

Bei nicht einsehbarer, dichter, bodenbedeckender Vegetation ist der hilfsweise Einsatz von Sonden erforderlich. Die Vegetation ist auf umschlossene und eingewachsene Kampfmittel zu überprüfen. Nach Identifizierung sind handhabungsfähige Kampfmittel zu bergen.
Hänge sind bergauf zu begehen.

Eine visuelle Kampfmittelräumung ist keine Entmunitionierung.

Die Bestimmungen der DGUV Information 201-027 (bisher BGI 833) sind zu beachten.