Volumenräumung / Separation

VOLUMENRÄUMUNG / SEPARATION

Eine Volumenräumung / Separation (gem. A-9.4.7 oder A-9.4.12 der BFR-KMR) erfolgt in der Regel bei einer sehr hohen Belastung der Flächen (ca. > 2 VP je m²) mit einer Siebanlage. Die Separation hat immer nach der DGUV Information 201-027 (bisher BGI 833) zu erfolgen.

Folgende Räumziele können erreicht werden:

1. Die uneingeschränkte Nachnutzung der Fläche wird durch Räumung der Kampfmittel nach dem Stand der Technik und ohne Tiefenbegrenzung hergestellt.

2. Die eingeschränkte Nachnutzung der Fläche wird durch Räumung der Kampfmittel nach dem Stand der Technik mit Tiefenbegrenzung und/oder Vorgaben hinsichtlich der zu erreichenden Qualität (z.B. Begrenzung des Räumziels auf Störkörper oberhalb eines bestimmten Kalibers) hergestellt.

Die zu beräumende Fläche ist vor dem Aushub schichtenweise im Hinblick auf große Störkörper zu sondieren und von diesen punktuell zu beräumen.

Der mit Kampfmitteln belastete Boden ist unter Einhaltung der DIN 4124 schichtenweise zu lösen. Die Schichtsohlen sind auf große Störkörper zu sondieren und von diesen zu räumen.
Der Aushub wird seitlich, auf einer kampfmittelfreien Fläche, bearbeitet. Dies kann in Abhängigkeit von der Handhabungsfähigkeit der Kampfmittel durch Umsetzen des Bodens mittels Spaten, durch Ausstreuen des Boden mittels Bagger oder durch mechanische Separation oder Siebung, gegebenenfalls unter Einsatz aktiver und / oder passiver Sonden, erfolgen. Die für die Bearbeitung der Aushubmassen genutzte Fläche ist nach deren Abräumung erneut zu sondieren und von noch verbliebenen Kampfmitteln zu räumen.
Abschließend werden Aushubsohle sowie Böschungswände mittels aktiver und / oder passiver Sonden sondiert und geräumt, bis die geforderte Qualität erreicht ist.

Bei entsprechender Kampfmittelart und Anzahl der Störkörper kann die Bergung unter Beachtung der allgemeingültigen Verfahrensgrundsätze durch vollständige Umsetzung des Bodens und mechanischer Separation mittels Magnetabscheider (Permanentmagnet) und bei Vorhandensein von Nichteisenmetallen zusätzlich unter Einsatz von Wirbelstromabscheidern erfolgen. Werden Separationsanlagen eingesetzt, ist der Räumerfolg am Auslass der Anlage kontinuierlich visuell zu überprüfen. Geophysikalische Verfahren können hilfsweise eingesetzt werden.

Separieranlagen bestehen in der Regel aus Siebanlagen in Verbindung mit Metallabscheidern, z. B. Magnetabscheidern (Permanentmagnet) oder Wirbelstromabscheider sowie Schutzeinrichtungen.

Separieranlagen dürfen nur eingesetzt werden, wenn die Explosivstoffmenge 100 g pro Munitionsstück nicht übersteigt. In die Separieranlagen dürfen nur Munition und Munitionsteile bis zu 5 cm Kaliberdurchmesser gelangen. Die anrechenbare Explosivstoffmasse ist bei Munition bis 5 cm in der Regel weniger als 100 g. Dies kann durch eine Größenbegrenzung im Aufgabebereich oder eine vorherige Sondierung und Bergung der Großkalibrigen Fundmunition erreicht werden.

Die Bestimmungen der DGUV Information 201-027 (bisher BGI 833) und DGUV Regel 113-003 (bisher BGR 114) Anhang 5 sind zu beachten.