Interne Betriebsinformationen an die Mitarbeiter zum Aufbau einer Altersvorsorge
Altersvorsorge
Warum Altersvorsorge?
Im folgenden Video (Quelle: Youtube.com) wird erklärt, warum es wichtig ist, private oder betriebliche Altersvorsorge zu machen:
Je länger der Zeitraum zum Altersrenteneintritt ist, umso weniger muss man monatlich zur Schließung der Rentenlücke privat bei Seite legen (private/betriebliche Altersvorsorge)!!! Man kann auch sagen, dass je länger der Zeitraum zum Altersrenteneintritt ist, umso größer kann das Risiko bzw. Volatilität sein. Größeres Risiko = Größere Chancen
Welche Möglichkeiten der Altersvorsorge gibt es?
1. Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge und welche Vorteile gibt es?
Im folgenden Video (Quelle: Youtube.com) wird die betriebliche Altersvorsorge (bAV) einfach erklärt und auch die Vorteile aufgezeigt:
Für den Arbeitnehmer gibt es folgende Vorteile:
- Weniger Nettobelastung bei höherer Einzahlung durch Entgeltumwandlung. Wie im Video erklärt, hat der Arbeitnehmer bei einer monatlichen Sparrate von 100 EUR nur ca. 50 EUR weniger netto ausgezahlt. Auf den Teil des Bruttogehalts, den der Arbeitnehmer in eine Betriebsrente umwandelt, spart der Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben.
- Der Vorsorgevertrag kann bei Bezug von Sozialversicherungsleistungen wie bei Arbeitslosigkeit oder längerer Krankheit nicht vom Sozialversicherungsträger angerechnet oder angefasst werden.
- Bei Arbeitsplatzwechsel einfacher Wechsel des bestehenden Vorsorgevertrages von einem Arbeitgeber zum anderen.
- Der Vertrag ist auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt.
- Im Todesfall hat der Ehepartner oder die direkten unterhaltsberechtigten Abkömmlinge Anspruch auf das ersparte Vermögen, es verfällt also nicht.
- Meistens ist der vom Chef angebotene Vertrag, der mit der Gehaltsumwandlung bespart wird, günstiger als ein privat abgeschlossener Einzelvertrag.
- Neben dem Arbeitnehmer kann auch der Chef in den Vertrag einzahlen und somit zusätzlich für die Rente des Arbeitnehmers vorsorgen. Seit Anfang 2019 muss der Chef die Beiträge in einen 2019 abgeschlossenen Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge mit 15 Prozent bezuschussen. Das legt das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz fest.
Für die Gehaltsumwandlung gelten bestimmte Höchstbeträge für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit, die sich nach der Beitragsbemessungsgrenze (Westdeutschland) richten:
- Steuerfreiheit bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze (2019 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 6.700 € je Monat bzw. 80.400 € im Jahr, also bis zu 536 € je Monat steuerfrei).
- Sozialversicherungsfreiheit bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (2019 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 6.700 € je Monat bzw. 80.400 € im Jahr, also bis zu 268 € je Monat steuerfrei).
Demzufolge können vom Arbeitnehmer im Jahr 2019 höchstens 3.216 Euro sozialversicherungsfrei und die doppelte Summe (6.432 Euro) steuerfrei im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt werden. Wenn ein Arbeitnehmer zum Beispiel 200 € je Monat in eine betriebliche Altersvorsorge sparen möchte, kann dies von seinem Bruttogehalt steuer- und sozialversicherungsfrei in Form einer Entgeltumwandlung machen.
2. Wie funktioniert ein Fonds-Sparplan für eine private Altersvorsorge?
(Quelle: Youtube.com)
Ein Fonds-Sparplan ist für den Sparer transparent und der Sparer ist in der Ansparzeit flexibel, da er:
- die Höhe des Sparbetrages beliebig hoch, schon ab 25,00 Euro im Monat, selber festlegen kann,
- den Sparbetrag jederzeit erhöhen oder verringern kann,
- den Sparplan jederzeit aussetzen oder auch ganz einstellen kann,
- die Zahlweise auf monatlich, viertel-, halbjährlich oder einmalig je Jahr festlegen kann und
- den zu besparenden Fonds jederzeit wechseln kann
Je länger die Anspardauer ist, desto höher kann das Risiko sein. Größeres Risiko = Größere Chancen.
Da Bilder mehr als tausend Worte sagen, sollte die folgende Grafik die Funktionsweise eines Fonds-Sparplans einfach verdeutlichen und erklären:
Hier nun ein Video (Quelle: Youtube.com) mit einer Vergleichsrechnung, Sparbuch vs. Fondssparplan:
Und hier noch ein Rechenbeispiel:
Eine 25 Jahre alte Person spart ab dem 01. April 1979 monatlich 25,00 Euro in den DWS Vermögensbildungsfonds (WKN: 847652) und erzielt nach 40 Jahren Spardauer am 02. April 2019 folgendes Ergebnis:
Einzahlungen: 12.000 EUR
Gesamtwert am Stichtag: 97.216 EUR
Wertzuwachs gesamt: +85.216 EUR (also 710,13% bzw. 8,67% p.a.)
3. Der Entnahme-/Auszahlplan nach Erreichen des Sparziels
Nach Erreichen des Sparziels, kann der Sparplan dann in einem Entnahmeplan umgeändert werden. Der Entnahmeplan, oder auch Auszahlplan genannt, ist eine zwischen dem Anleger und der Kapital-Anlagegesellschaft getroffene Vereinbarung über Höhe und Zeitabstand regelmäßiger Auszahlungen aus einem Investmentguthaben. Der Sparer zahlt sich dann aus seinem angesparten Investmentguthaben Monat für Monat einen Geldbetrag (Renten) aus. Er verkauft dann monatlich Investmentanteile bis in Höhe des festgelegten Auszahlbetrages.
Der Entnahme- bzw. Auszahlplan funktioniert wie ein Sparplan, nur umgekehrt.
Hier eine Erklärung anhand des obigen Rechenbeispiel:
Ausgangslage ist der Gesamtwert am Sparzieltag: 97.216 EUR
Bei einer angenommenen fortlaufenden Jahresrendite von 3,00% p.a. kann eine ewige Rente in Höhe 239,15 EUR je Monat aus dem Fondsvermögen ausgezahlt werden.
Bei einer angenommenen fortlaufenden Jahresrendite von 3,00% p.a. und einer festen Auszahldauer von z.B. 20 Jahre (vom 65. bis 85. Lebensjahr), kann eine Rente in Höhe 535,83 EUR je Monat oder bei einer Auszahldauer von 30 Jahre (vom 65. bis 95. Lebensjahr) in Höhe 406,72 EUR je Monat aus dem Fondsvermögen ausgezahlt werden.
Hier nochmal die Beispielrechnung aufgegliedert nach Startalter und Anspardauer. Es ist zu erkennen:
je länger die Anspardauer ist, umso höher der Wertzuwachs
Je länger die Anspardauer ist, umso kleiner kann die monatliche Sparrate sein.